Frischer Wind im Ehrenamt: Die Herausforderung einer Vereinsübernahme
Haftungsrisiken bei der Amtsübernahme: Keine pauschale Haftung für Altlasten, aber...
Grundsätzlich haftet ein neu gewählter Vorstand nach dem BGB nicht persönlich für Pflichtverletzungen seiner Vorgänger. ABER: Dies gilt nicht uneingeschränkt bei Steuer- und Sozialversicherungsschulden (§ 69 Abgabenordnung). Sobald der neue Vorstand Kenntnis von offenen Abgaben, nicht abgeführten Lohnsteuern oder unbezahlten Beiträgen zur Berufsgenossenschaft hat, ist er verpflichtet, diese unverzüglich zu klären und beim Finanzamt bzw. den Sozialkassen zu melden. Ein gründlicher Kassensturz und ein schriftliches Übergabeprotokoll sind daher unverzichtbar!
Phase 1 (Woche 1 bis 2): Rechtliche Handlungsfähigkeit herstellen
Phase 2 (Woche 3 bis 6): Der 360-Grad-Vereins-Check

Sorgfältige Prüfung von Verträgen, Versicherungen und Finanzen in den ersten 100 Tagen (Foto: Glenn Carstens-Peters auf Unsplash).
Gemeinnützigkeits-Status beim Finanzamt prüfen
Prüfe umgehend das Datum des letzten Freistellungsbescheids des Finanzamts. Die Gemeinnützigkeit wird alle 3 Jahre rückwirkend überprüft. Wann ist die nächste Steuererklärung (Erklärung zur Körperschaftsteuer / Anlage Gem) fällig? Wurden alle Mittel satzungsgemäß und zeitnah verwendet?
Phase 3 (Woche 7 bis 14): Transparenz schaffen & Prozesse modernisieren
Starte als neuer Vorstand mit voller Kontrolle
Verwalte Mitglieder, Beiträge, Finanzen und Termine an einem zentralen, sicheren Ort – perfekt abgestimmt auf die Anforderungen moderner Vereinsvorstände.



